Kampagne und Initiatoren
 

Humanistische Union e.V.

Die Humanistische Union ist eine der führenden und mitgliederstärksten Bürgerrechtsvereinigungen in der Bundesrepublik Deutschland. Als unabhängige Vereinigung von Bürger- und MenschenrechtlerInnen aus allen Teilen der Gesellschaft setzt sich die Humanistische Union seit über 40 Jahren für ihre drei zentralen Anliegen, die Achtung der Menschenwürde, die Durchsetzung der Bürgerrechte und die Stärkung der Demokratie ein. Die Humanistische Union verfolgt ihre Ziele sowohl durch gezielte Lobbyarbeit bei den verantwortlichen politischen Akteuren als auch durch den Anstoß breiter Diskussionen in der Gesellschaft. Dabei handelt die Humanistische Union auf nationaler und internationaler Ebene auch in zivilgesellschaftlichen Zusammenschlüssen, z.B. dem Forum Menschenrechte. Kennzeichnend für die Humanistische Union ist die Ergänzung ihrer politischen Arbeit durch konkrete Unterstützungsprojekte. So organisiert die Humanistische Union für Strafgefangene das bundesweite Projekt "Gefangenenbriefkontakte".

Der Anspruch auf Verwaltungstransparenz zählt für die Humanistische Union zu den Bürgerrechten. Seit Jahrzehnten fordert die Humanistische Union deshalb ein Informationsfreiheitsgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Die Einstufung eines Anspruchs auf ein voraussetzungslose Akteneinsichtsrecht gründet sich dabei auf drei Überlegungen.

a) Demokratie und Partizipation
Nach dem Demokratieverständnis der Humanistischen Union haben die Bürgerinnen und Bürger eines Staates auch angesichts der Legitimation der staatlichen Machtausübung durch ein repräsentatives Regierungssystem das Recht auf individuelle Kontrolle staatlichen Handelns. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für eine sinnvolle Ausgestaltung der Bedingungen politischer Partizipation. Die Einstufung des Anspruches auf Verwaltungstransparenz als Bürgerrecht zieht die logische Forderung nach sich, diesen Anspruch auch verfassungsrechtlich zu verankern. International wurde dieser Schritt bereits in vielen Staaten und innerhalb Deutschlands in Brandenburg gegangen.

b) Partikularinteresse und Rechtsstaatlichkeit
In vielen Fällen besteht gegenüber der öffentlichen Verwaltung ein Informationsinteresse, das in keinem Zusammenhang mit politischer Partizipation steht. Akteneinsicht wird aus wirtschaftlichem Interesse oder im Rahmen eines Konfliktes mit der Verwaltung begehrt. Informationsfreiheitsgesetze eröffnen hier Informationsansprüche, die die Volkswirtschaft beleben können bei Konflikten zu mehr Waffengleichheit führen.

c) Wissensgesellschaft
Die öffentliche Verwaltung und staatliche Stellen kontrollieren zusammen ein unüberschaubares Reservoir an Informationen bzw. Wissen. Wissen zum Wohl des Einzelnen wie der gesamten Menschheit durch erleichterte Zugänglichkeit nutzbar zu machen, ist ein originäres Anliegen des Humanismus, in dessen geistiger Tradition die Humanistische Union sich verortet.


weiterführende Informationen:
Statement von Dr. Christoph Bruch zum IFG-Entwurf


Hans Leyendecker,
Süddeutsche Zeitung: Ich bin für ein Informationsfreiheitsgesetz, weil Demokratie Transparenz braucht und weil durch ein solches Gesetz die Recherchemöglichkeiten der Journalisten verbessert werden.


Brigitte Behrens,
Geschäftsführerin von Greenpeace: Die Demokratie lebt vom Engagement ihrer Bürger. Wer sich engagieren will, muss aber auch die Möglichkeit zur umfassenden Information haben. Deshalb darf Deutschland nicht länger am obrigkeitsstaatlichen Erbe des "Amtsgeheimnisses" festhalten.


Dr. Angelika Zahrnt,
Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): Man muss den Mähdrescher nicht vor dem Hamster schützen, die Chemieindustrie nicht vor den VerbraucherInnen und Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorliegen, nicht vor den BürgerInnen. Deshalb unterstützte ich die Forderung nach einen Informationsfreiheitsgesetz.