Humanistische
Union e.V.
Die Humanistische
Union ist eine der führenden und mitgliederstärksten
Bürgerrechtsvereinigungen in der Bundesrepublik Deutschland.
Als unabhängige Vereinigung von Bürger- und MenschenrechtlerInnen
aus allen Teilen der Gesellschaft setzt sich die Humanistische
Union seit über 40 Jahren für ihre drei zentralen
Anliegen, die Achtung der Menschenwürde, die Durchsetzung
der Bürgerrechte und die Stärkung der Demokratie
ein. Die Humanistische Union verfolgt ihre Ziele sowohl durch
gezielte Lobbyarbeit bei den verantwortlichen politischen
Akteuren als auch durch den Anstoß breiter Diskussionen
in der Gesellschaft. Dabei handelt die Humanistische Union
auf nationaler und internationaler Ebene auch in zivilgesellschaftlichen
Zusammenschlüssen, z.B. dem Forum Menschenrechte. Kennzeichnend
für die Humanistische Union ist die Ergänzung ihrer
politischen Arbeit durch konkrete Unterstützungsprojekte.
So organisiert die Humanistische Union für Strafgefangene
das bundesweite Projekt "Gefangenenbriefkontakte".
Der
Anspruch auf Verwaltungstransparenz zählt für die
Humanistische
Union zu den Bürgerrechten. Seit Jahrzehnten fordert
die Humanistische
Union deshalb ein Informationsfreiheitsgesetz für
die Bundesrepublik Deutschland. Die Einstufung eines Anspruchs
auf ein voraussetzungslose Akteneinsichtsrecht gründet
sich dabei auf drei Überlegungen.
a)
Demokratie und Partizipation
Nach dem Demokratieverständnis der Humanistischen
Union haben die Bürgerinnen und Bürger eines
Staates auch angesichts der Legitimation der staatlichen Machtausübung
durch ein repräsentatives Regierungssystem das Recht
auf individuelle Kontrolle staatlichen Handelns. Dies ist
eine wesentliche Voraussetzung für eine sinnvolle Ausgestaltung
der Bedingungen politischer Partizipation. Die Einstufung
des Anspruches auf Verwaltungstransparenz als Bürgerrecht
zieht die logische Forderung nach sich, diesen Anspruch auch
verfassungsrechtlich zu verankern. International wurde dieser
Schritt bereits in vielen Staaten und innerhalb Deutschlands
in Brandenburg gegangen.
b)
Partikularinteresse und Rechtsstaatlichkeit
In vielen Fällen besteht gegenüber der öffentlichen
Verwaltung ein Informationsinteresse, das in keinem Zusammenhang
mit politischer Partizipation steht. Akteneinsicht wird aus
wirtschaftlichem Interesse oder im Rahmen eines Konfliktes
mit der Verwaltung begehrt. Informationsfreiheitsgesetze eröffnen
hier Informationsansprüche, die die Volkswirtschaft beleben
können bei Konflikten zu mehr Waffengleichheit führen.
c)
Wissensgesellschaft
Die öffentliche Verwaltung und staatliche Stellen kontrollieren
zusammen ein unüberschaubares Reservoir an Informationen
bzw. Wissen. Wissen zum Wohl des Einzelnen wie der gesamten
Menschheit durch erleichterte Zugänglichkeit nutzbar
zu machen, ist ein originäres Anliegen des Humanismus,
in dessen geistiger Tradition die Humanistische
Union sich verortet.
weiterführende Informationen:
Statement
von Dr. Christoph Bruch zum IFG-Entwurf
|