Hintergrund
 

Worum geht es beim Informationsfreiheitsgesetz (IFG)? 10 Fragen und Antworten

Zum Prinzip der Informationsfreiheit

Was ist "Informationsfreiheit"?
Informationsfreiheit bezeichnet das Prinzip, dass grundsätzlich alle Unterlagen öffentlicher Stellen für jeden zugänglich sind. Eine persönliche Betroffenheit desjenigen, der Informationen haben möchte, oder auch nur eine Antragsbegründung sind nicht erforderlich. Das Informationsfreiheitsgesetz kehrt damit das bisher gültige Rechtsprinzip der "Amtsverschwiegenheit" um: Statt vom Prinzip der Geheimhaltung wird vom Prinzip der Öffentlichkeit ausgegangen. Falls eine Behörde der Meinung ist, Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln nicht herausgeben zu dürfen, so liegt die Begründungspflicht bei ihr.

Welche Ausnahmen gibt es von der Transparenzverpflichtung?
Geschützt bleiben bestimmte öffentliche Interessen, z.B. wenn es um die Ermittlungstätigkeit der Polizei geht oder um noch nicht abgeschlossene Schriftstücke aus dem Entscheidungsbildungsprozess einer Behörde. Auch private Belange bleiben gewahrt, etwa wenn Konflikte mit dem Datenschutz auftreten oder wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer privaten Firma berührt sind.

Was hat man als Bürger davon?
Ein besserer Informationszugang ermöglicht fundiertere Entscheidungen und stärkt die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten. So ist es nicht einzusehen, warum nicht einmal die Mitglieder des Parlaments die umstrittenen Vereinbarungen des Vertrags über die LKW-Maut kennen sollen, während gleichzeitig Einnahmeausfälle für die öffentliche Hand in Milliardenhöhe entstehen. Das Recht auf Akteneinsicht beugt auch der Korruption vor, denn Transparenz ist das beste Mittel gegen den Missbrauch öffentlicher Gelder.

Warum setzen sich neben Bürgerrechtsgruppen auch Journalisten für dieses Recht ein?
Das Informationsfreiheitsgesetz verbessert die Recherchemöglichkeiten, denn es erlaubt die Prüfung von Originalakten. Damit geht es weit über den Informationswert von mündlichen Auskünften durch Behörden-Pressestellen hinaus. Auch das generelle Klima der Offenheit, das mit dem Abschied vom „Amtsgeheimnis“ gefördert wird, kommt der journalistischen Recherche zugute.

Wo gilt dieses Rechtsprinzip bereits?
Weltweit haben rund 50 Länder die Informationsfreiheit eingeführt. Innerhalb der OECD-Staaten gehört Deutschland mittlerweile zu den letzten, die noch an obrigkeitsstaatlichen Geheimhaltungsregeln festhalten. Vier Bundesländer (Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) haben die Transparenzverpflichtung allerdings schon auf Landesebene umgesetzt - und machen damit gute Erfahrungen.

Warum gibt es das Gesetz noch nicht auf Bundesebene?
Die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes ist Bestandteil der Koalitionsvereinbarungen von Rot-Grün aus den Jahren 1998 und 2002. Allerdings ist schon die Vorlage eines abgestimmten Gesetzentwurfs am Widerstand aus der Ministerialbürokratie und der Wirtschaft gescheitert. Deshalb muss der Druck auf die Parteien erhöht werden, sich dieses Reformprojekts direkt anzunehmen und nicht darauf zu warten, dass sich die Verwaltung selbst mehr Transparenz verordnet.

Führt so ein Gesetz nicht zur Überlastung der Ämter?
Alle Erfahrungen zeigen, dass die Bürger sehr zielgerichtet und verantwortungsbewusst mit dem Informationsrecht umgehen. Weder im Ausland noch in den vier deutschen Bundesländern ist es zu der von Kritikern oft heraufbeschworenen „Antragsflut“ gekommen. Im Gegenteil: Es hat sich gezeigt, dass die Anträge überwiegend sehr naheliegende und für die Öffentlichkeit wichtige Fragen betreffen - auf Landesebene vor allem zu Bauvorhaben.


Zum praktischen Verfahren bei einem bürgerfreundlichen und weitreichenden IFG

In welcher Form kann ein Antragsteller Informationen bekommen?
Die Form kann vom Antragsteller selbst bestimmt werden und reicht von der Akteneinsicht über die Zusendung von Kopien bis zur Herausgabe von elektronisch gespeicherten Daten. Das Wahlrecht darf nur beschränkt werden, wenn die gewählte Form unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde - z.B. wenn ein Dokument nur als Akte vorliegt und für die elektronische Zusendung extra eingescannt werden müsste.

Kostet das etwas?
Sofern der Aufwand eine gewisse Bagatellgrenze überschreitet, können nach den bisherigen Planungen Gebühren erhoben werden - wie auch bei den vier bestehenden Landesgesetzen. Wenn Kosten für den Antragsteller anfallen, dürfen sie aber niemals einen abschreckenden Charakter annehmen. Denkbar wäre z.B. eine Regelung, nach der die ersten 100 Fotokopien, die erste Diskette oder erste CD-ROM kostenlos sind und nach der bei einem besonderen öffentlichen Interesse an der Information ganz auf Gebühren verzichtet werden kann. Die Höhe der zulässigen Gebühr wird letztlich davon abhängen, ob sich bei den weiteren Verhandlungen die Anhänger eines möglichst bürgerfreundlichen Informationszugangs durchsetzen können oder nicht.

Wie schnell muss die Behörde antworten?
Auch bei dieser Frage kommt es darauf an, wer sich im weiteren Verhandlungsprozess durchsetzt. Die Anhänger eines weitreichenden IFG plädieren dafür, die Fristen möglichst kurz zu fassen, weil Informationen häufig nur weiterhelfen, wenn man sie zeitnah bekommt. Eine im internationalen Vergleich kurze aber durchaus realistische Frist wäre, wenn die Informationen innerhalb von drei Wochen zugänglich gemacht werden müssen.

Ausführliche Informationen finden Sie im Hintergrundtext von Manfred Redelfs und Thomas Leif (PDF-Dokument):

Mehr Transparenz wagen: Warum die Informationsfreiheit unverzichtbar ist - und die Politik sich damit schwer tut

und in diesem Informationsangebot der Bertelsmann-Stiftung:

http://www.begix.de/informationsfreiheit/index.html



Anja Reschke,
"Panorama"-Moderatorin: Der Staat sind Wir. Warum sollten WIR Bürger nicht also endlich Einblick in die Entscheidungen bekommen, die in unserem Namen gefällt werden? Der Staat soll nichts zu verbergen haben, denn nur Offenheit schafft Vertrauen. Deshalb bin ich für ein Informationsfreiheitsgesetz.


Frank Bsirske,
Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: Pressefreiheit braucht den transparenten Staat als wesentliches Element - dieser Baustein fehlt bei uns noch auf Bundesebene.


Prof. Dr. Hansjürgen Garstka,
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit:
Als Vorsitzender der "Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten Deutschlands" (AGID), der die Informationsfreiheits- beauftragten von Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Berlin angehören, betone ich die guten Erfahrungen, die in diesen Ländern mit den Informationsfreiheits- gesetzen gemacht wurden. Es ist dringlich, dass auch der Bund und die anderen Länder diesen Weg zu mehr Transparenz und Demokratie gehen.