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Für
das Recht auf Information:
Behördenunterlagen dürfen nicht länger
unter Verschluss bleiben! |
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Am
8. Juli 2005 hat der Bundesrat grünes Licht für
ein Informationsfreiheitsgesetz gegeben. Es soll im Januar
2006 in Kraft treten. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten,
die mit Ihre Stimme auf dieser Seite ein Informationsfreiheitsgesetz
gefordert und damit das Anliegen unterstützt haben.
Die
Unterschriftensammlung ist damit beendet.
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Deutschland
gehört zu den letzten Industrienationen, in denen das Prinzip
des "Amtsgeheimnisses" gilt: Bei uns werden Informationen,
die bei öffentlichen Stellen vorliegen, unabhängig
von ihrer tatsächlichen Schutzbedürftigkeit grundsätzlich
als geheim behandelt. Nur in Ausnahmefällen haben die Bürger
ein Akteneinsichtsrecht. Diese Geheimhaltungspraxis ist ein
Relikt des Obrigkeitsstaates, das nicht mehr in das Informationszeitalter
und in eine moderne Demokratie passt. Außerdem begünstigt
Geheimhaltung Korruption, während Transparenz jeder Form
von Machtmissbrauch vorbeugt.
Wir haben deshalb dazu aufgerufen:
Schließen
Sie sich der Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz
(IFG) auf Bundesebene an!
5360 Bürgerinnen und Bürger haben im Projektzeitraum
diese Aktion unterstützt. Wir bedanken uns ganz herzlich
für dieses Engagement!
Mit
einem solchen Gesetz, das es bereits in über 50 Staaten
gibt, erhält jeder Bürger das Recht, Akten einzusehen
oder Kopien von Unterlagen öffentlicher Stellen zu bekommen,
ohne dass eine persönliche Betroffenheit oder eine Antragsbegründung
erforderlich ist. Genau definierte Ausnahmeklauseln sorgen
dafür, dass sensible Informationen, z.B. personenbezogene
Daten oder Geschäftsgeheimnisse, geschützt bleiben.
Mit
Ihrer Unterschrift forderten die Unterzeichner den Bundestag
auf, noch in dieser Legislaturperiode ein modernes, weit reichendes
und bürgerfreundliches Informationsfreiheitsgesetz zu
verabschieden.
Folgende
Institutionen haben die Kampagne gestartet:
Transparency
International - Deutsches Chapter e.V.
politik-digital.de
Netzwerk Recherche e.V.
Mehr Demokratie e.V.
Humanistische Union e.V.
Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in
ver.di
Bertelsmann Stiftung
Zu
den einzelnen inhaltlichen Positionen der erstunterzeichnenden
Organisationen finden sie auf den Unterseiten dieser Internetseite
weitere Informationen. Unter anderem wird dort ein Gesetzentwurf
dokumentiert, der im April 2004 von fünf der oben genannten
Organisationen vorgelegt worden ist. Dieser Gesetzesvorschlag
enthält beispielhafte Regelungen, an denen sich ein Bundesgesetz
messen lassen muss.
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Prof. Dr. Hansjürgen Garstka,
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit:
Als Vorsitzender
der "Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten
Deutschlands" (AGID), der die Informationsfreiheits- beauftragten
von Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und
Berlin angehören, betone ich die guten Erfahrungen, die
in diesen Ländern mit den Informationsfreiheits- gesetzen
gemacht wurden. Es ist dringlich, dass auch der Bund und die
anderen Länder diesen Weg zu mehr Transparenz und Demokratie
gehen.

Dr.
Angelika Zahrnt,
Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
Man muss den Mähdrescher nicht vor dem Hamster schützen,
die Chemieindustrie nicht vor den VerbraucherInnen und Informationen,
die bei öffentlichen Stellen vorliegen, nicht vor den
BürgerInnen. Deshalb unterstützte ich die Forderung
nach einen Informationsfreiheitsgesetz.

Prof. Klaus Staeck,
Grafiker:
Ich bin für ein Informationsfreiheitsgesetz, weil Informationsfreiheit und Akteneinsicht zu den selbstverständlichen Bürgerrechten in allen modernen Demokratien gehören sollten. Die Transparenz des Staatshandelns stellt sicher, dass freie und mündige Bürgerinnen sich politisch engagieren und sich ihre Meinung selbst bilden können.
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