Deutschland
gehört zu den letzten Industrienationen, in denen das Prinzip
des "Amtsgeheimnisses" gilt: Bei uns werden Informationen,
die bei öffentlichen Stellen vorliegen, unabhängig
von ihrer tatsächlichen Schutzbedürftigkeit grundsätzlich
als geheim behandelt. Nur in Ausnahmefällen haben die Bürger
ein Akteneinsichtsrecht. Diese Geheimhaltungspraxis ist ein
Relikt des Obrigkeitsstaates, das nicht mehr in das Informationszeitalter
und in eine moderne Demokratie passt. Außerdem begünstigt
Geheimhaltung Korruption, während Transparenz jeder Form
von Machtmissbrauch vorbeugt.
Wir haben deshalb dazu aufgerufen:
Schließen
Sie sich der Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz
(IFG) auf Bundesebene an!
5360 Bürgerinnen und Bürger haben im Projektzeitraum
diese Aktion unterstützt. Wir bedanken uns ganz herzlich
für dieses Engagement!
Mit
einem solchen Gesetz, das es bereits in über 50 Staaten
gibt, erhält jeder Bürger das Recht, Akten einzusehen
oder Kopien von Unterlagen öffentlicher Stellen zu bekommen,
ohne dass eine persönliche Betroffenheit oder eine Antragsbegründung
erforderlich ist. Genau definierte Ausnahmeklauseln sorgen
dafür, dass sensible Informationen, z.B. personenbezogene
Daten oder Geschäftsgeheimnisse, geschützt bleiben.
Mit
Ihrer Unterschrift forderten die Unterzeichner den Bundestag
auf, noch in dieser Legislaturperiode ein modernes, weit reichendes
und bürgerfreundliches Informationsfreiheitsgesetz zu
verabschieden.
Folgende
Institutionen haben die Kampagne gestartet:
Transparency
International - Deutsches Chapter e.V.
politik-digital.de
Netzwerk Recherche e.V.
Mehr Demokratie e.V.
Humanistische Union e.V.
Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in
ver.di
Bertelsmann Stiftung
Zu
den einzelnen inhaltlichen Positionen der erstunterzeichnenden
Organisationen finden sie auf den Unterseiten dieser Internetseite
weitere Informationen. Unter anderem wird dort ein Gesetzentwurf
dokumentiert, der im April 2004 von fünf der oben genannten
Organisationen vorgelegt worden ist. Dieser Gesetzesvorschlag
enthält beispielhafte Regelungen, an denen sich ein Bundesgesetz
messen lassen muss.
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